In der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich, in der Schweiz und in Norwegen sind intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation für neu zugelassene Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen mittlerweile obligatorisch.
Der intelligente Fahrtenschreiber ist eine technisch weiterentwickelte Version des digitalen Fahrtenschreibers.
Die Geräte sind mit modernen GNSS-Ortungsgeräten ausgestattet, die eine Fernauslesung der Daten durch die Straßenaufsichtsbehörden ermöglichen, ohne das Fahrzeug anhalten zu müssen.
Mit Hilfe von Satellitensystemen sammeln die neuen Fahrtenschreiber automatisch Daten über den Fahrzeugstandort, so dass Verstöße bei den Kontrollen besser erkannt werden können.
Ab August 2025 dürfen im grenzüberschreitenden Verkehr nur noch Fahrzeuge mit intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Version (G2V2) eingesetzt werden.
Der Austausch der Fahrtenschreiber wurde in drei Phasen unterteilt:
1. Ab dem 21. August 2023 sind neue Fahrtenschreiber, d.h. intelligente Fahrtenschreiber (G2V2) der zweiten Version, in alle ab diesem Datum erstmals zugelassenen Neufahrzeuge einzubauen.
2. Die ältesten Fahrtenschreiber, d.h. analoge und digitale (G1), müssen bis zum 31. Dezember 2024 im internationalen Verkehr durch neue Geräte ersetzt werden.
3. Bis spätestens 19. August 2025 muss jeder Fahrtenschreiber, der in Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt wird, ersetzt werden. Hat also das Transportunternehmen im Jahr 2023 ein Fahrzeug mit einem intelligenten Fahrtenschreiber in der ersten Version angeschafft, muss es nach zwei Jahren einen solchen Fahrtenschreiber ersetzen.
Was ist neu bei intelligenten Fahrtenschreibern?
Automatische Erfassung von Grenzübertritten
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die automatische Erkennung von Grenzübertritten innerhalb der Europäischen Union mittels GNSS-Ortung. Die Fahrzeugposition wird im Speicher des Fahrtenschreibers abgelegt und von den zuständigen Straßenkontrolleuren nachvollzogen.
Die Kraftfahrer dürften den Wegfall des Kontrollstopps, z. B. in Häfen, zu schätzen wissen, denn so können sie zügig an Bord der Fähre gehen. Mit dem neuen Gerät wird die Kontrolle aus der Ferne erfolgen.
Bei den meisten modernen Fahrtenschreibern ist eine Einstellung (Fähre/Zug) oder ähnliches vorhanden. Wenn die Überfahrt mit der Fähre Teil Ihrer täglichen Ruhezeit ist, schalten Sie den Fahrtenschreiber nach der Ankunft im Hafen und dem Check-in in den Ruhemodus.
Aktivieren Sie die Option "Fähre", bevor Sie sich an Bord der Fähre begeben. Dadurch wird der Grund für die Unterbrechung der Ruhezeit aufgezeichnet.
Bei der Einfahrt auf die Fähre schaltet der Fahrtenschreiber automatisch in den Fahrbetrieb um, so dass Sie daran denken müssen, den Ruhemodus erneut einzustellen.
Höhere Kapazität
Auch der Speicher wird verbessert, so dass Sie die Arbeit des Fahrers über einen längeren Zeitraum hinweg überwachen können. Zudem werden neue, leistungsfähigere Fahrerkarten eingesetzt.
Mehr Möglichkeiten zur Fernsteuerung
Mittels DSRC-Antennen ermöglichen die neuen Fahrtenschreiber eine bessere Fernsteuerung, die u. a. die maximale Lenkzeit umfasst. Darüber hinaus werden die Geräte die Funktion haben, das Be- und Entladen (einschließlich Standort) zu erfassen. Sie werden mit einer ITS-Schnittstelle ausgerüstet sein, über die sie via Bluetooth mit externen Transportsystemen kommunizieren.
Bei Änderungen der Vorschriften ist es darüber hinaus möglich, Updates in der Fahrtenschreibersoftware zu installieren.
Was heißt das für Spediteure und Transporteure?
Wenngleich diese Änderungen zu Unklarheiten führen können, sollten sie für die Spediteure selbst nicht zu einer Belastung werden. Die Hauptaufgabe liegt bei den Lkw-Herstellern.
Als Transportunternehmer oder Spediteur sollten Sie jedoch an die vorgeschriebene Aktualisierung des Fahrtenschreibers denken. Laut Europäischer Kommission ist der Austausch von Fahrtenschreibern, die zwischen August 2023 und April 2024 installiert werden, nicht erforderlich.
Bedenken Sie aber, dass die Geräte bis Ende März 2026 von einem autorisierten Dienstleister aktualisiert werden müssen.
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