Ab der 1er April 2016 wird ein Belgische Straßengebühr in kraft treten – Wie dies Ihnen betreffen wird sowie die Daten hierzu finden Sie unten:
Für alle Fahrzeugen die über 3,5Tonnen wiegen ist ein OBU oder (Gebührenerfassungsgerätes) jetzt erforderlich wenn Sie es vorhaben über Belgien zu fahren als teil eines Logistiks plan.
OBU – Gebührenerfassungsgerätes - Maut Pass
Für die neue Belgische Straßen Maut System ist ein OBU erforderlich. Die Unternehmen der diese neue System Versorgen heißt „Viapass“ und seit Oktober 2015 kann jeder Fracht oder Speditionsunternehmen sich für eine OBU registrieren bevor die Komplette Einführung ab April 2016.
Für weiterer info hierzu bitte schauen Sie auf der Viapass webseite. Die OBU‘s sind durch mehrere Servicestellen ausgegeben, in der Tat gibt es mehr als 100 Punkte wo es erhältlich ist.
Visit:satellic.be/en-UK/servicepoints
Für alle Fahrzeug Fahrer die Fahrzeugen haben die über 3,5Tonnen wiegen ist ein OBU erforderlich um durch die neue Straßenmaut System durchqueren zu konnen. Bei fehler diese Pass zu erhalten, wird es zu einer Geldstrafe von bis zu €1000 führen.
Fahrzeugen die unter 3,5 Tonnen wiegen wie z.B. Kouriers und Transportern, sind nicht verpflichtet ein OBU zu besorgen. Daher gelten diese neue Gesetz nur für Größere Fracht Einheiten wie z.B. LKW’s, Lastwagen und Sattelzüge. Der Anzahl der Zoll ist jenach verschiedenen Faktoren abhängig und daher für jeder Fahrzeug anders. Der Bruttogewicht, Abgassen/Emissionen und Art der Straße, sowie auch inwelcher föderalen Region gefahren wird (z.B. in Brüssel ist dies anders wie in Flandern.)
Für Fahrzeugen mit dem folgenden kategorien: Regierungsfahrzeugen, Rettungsdienste sowie Fahrzeugen im Agrarsektor gelten diese Zoll Gebühren nicht . Aber nur mit eine Sondergenehmigung.