Das EU-Mobilitätspaket beinhaltet eine Reihe von Initiativen, mit denen zahlreiche Probleme im Güterkraftverkehr in der EU angegangen werden sollen, darunter soziale Fairness, Wettbewerb und Leistung.
Im Folgenden finden Sie die neuen Vorschriften, die vor kurzem in Kraft getreten sind und bis 2022 und danach in Kraft treten werden.
Eingabe des Grenzübertritts im Fahrtenschreiber
Seit dem 2. Februar 2022 ist es verpflichtend, dass das Land, in das Sie einreisen, beim Grenzübertritt auf Ihrem Fahrtenschreiber vermerkt wird. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Kabotage besser kontrollierbar zu machen.
Neuere Fahrtenschreiber registrieren Grenzübertritte automatisch. Es ist jedoch sinnvoll zu prüfen, ob Sie die Änderungen manuell vornehmen müssen.
Neue Entsendevorschriften
Unabhängig vom Herkunftsland haben alle Arbeitnehmer in der EU das Recht auf gleiche Arbeitsbedingungen. Im grenzüberschreitenden Güterverkehr und in der Kabotage gelten für alle die gleichen Regeln, um einen fairen Wettbewerb und gleiche Bezahlung zu sichern.
Zusätzliche Kabotageregeln
Ab dem 21. Februar 2022 muss eine Wartezeit von vier Tagen nach Beendigung des Kabotageaufkommens eingehalten werden.
Rückkehr von Fahrzeugen in die Mitgliedstaaten
Um illegale Kabotage zu verhindern, müssen Fahrer und Fahrzeuge spätestens innerhalb von acht Wochen nach Verlassen des Mitgliedstaats in eine der Betriebszentralen in diesem Mitgliedstaat zurückkehren.
Zulassungsvorschriften für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen
Ab dem 21. Mai 2022 gilt für grenzüberschreitende Lastkraftwagen über 2,5 Tonnen eine berufliche Zugangsvoraussetzung.
Aufbewahrung der Aufzeichnungen für 56 Tage
Ab dem 31. Dezember 2024 sind die Fahrer verpflichtet, einen Nachweis über die geleisteten Fahrerstunden (Arbeits-, Lenk-, Bereitschafts- und Ruhezeiten) für den aktuellen Tag und die vergangenen 56 Tage mitzuführen. Dadurch sollen die Kontrolle und die Qualität der wöchentlichen Ruhezeiten verbessert werden.
Fahrtenschreiber für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr
Ab 2026 benötigen auch Fahrzeuge über 2,5 Tonnen einen Fahrtenschreiber und müssen die Vorschriften für die Lenkzeiten einhalten. So sollen Wettbewerbsprobleme vermieden werden, die durch Lieferwagen mit Schlafkabinen entstehen. Auch die Verkehrssicherheit soll dadurch verbessert werden.
Pflicht zu intelligenten Fahrtenschreibern der neuesten Generation
Ab dem 21. August 2023 benötigen alle neuen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen einen intelligenten Fahrtenschreiber der neuesten Generation (Version 2). Dies beinhaltet auch neue Fahrtenschreiberkarten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des EU-Mobilitätspaketes.