Wir möchten unsere Kunden an die Notwendigkeit der Ladungssicherung erinnern, besonders in dieser Jahreszeit mit schweren Wetterbedingungen im Herbst/Winter auf der Keltischen See und dem Ärmelkanal.
Straßenfahrzeuge/Anhänger, die auf Ro-Ro-Schiffe verladen werden sollen, sind mit ausreichend Zurrpunkten zur Sicherung der Fahrzeuge/Anhänger auf dem Schiff auszustatten.
Außerdem bitten wir unsere Kunden, darauf zu achten, dass die Güter in den Fahrzeugen/Anhängern gemäß den Richtlinien und Normen, die in der grünen Karte, die unseren Beförderungsbedingungen beiliegt, zu finden sind, ordnungsgemäß verstaut und gesichert werden. Dies dient dem Schutz der Güter und der Fahrzeuge gegen natürliche und vom Menschen verursachte Umstände, die während der Beförderung auftreten können.
Die Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen kann zur Verweigerung der Annahme solcher Straßenfahrzeuge/Anhänger für den Transport führen. Außerdem übernimmt der Frachtführer keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Fracht, die aus dieser Nichteinhaltung resultiert.
- Alle Einheiten mit Ausnahme von Anhängern und Kleintransportern sind mit einem abnehmbaren oder festen Zughaken an der Vorderseite der Kabine zu versehen.
- Zurrpunkte sind in gutem Zustand zu halten, d.h. bei einer Schraubverbindung müssen alle Schrauben vorhanden sein, bei einer Schweißverbindung ist die Schweißnaht frei von Rissen. Zurrplatten oder -ringe sind farblich gut sichtbar zu kennzeichnen.
- Alle Zurrpunkte sind frei von selbstgebauten hängenden Werkzeugkästen und Reserverädern zu halten, da die Grenzwerte der Sicherungswinkel wie folgt sind: Vertikaler Sicherungswinkel von 45° bis 80° (Winkel zwischen Zurrpunkt der Ladungseinheit und Deck) sowie horizontaler Sicherungswinkel von 15° bis 45° (Winkel zwischen Seite der Ladungseinheit und Ladedeck).
- In der Nähe von Zurrpunkten dürfen sich keine zusätzlichen elektrischen Installationen befinden.
- Aufgrund der schwierigen Witterungsbedingungen ist bei einigen Überfahrten die maximale Anzahl von Zurrpunkten vorgeschrieben.
Die Mindestanforderungen an die Verzurrung für die verschiedenen Gerätetypen lauten wie folgt:
Lastzüge
19 Meter: 6-8 Punkte
Lastwagen/Anhänger
17 Meter: 6-8 Punkte
(8 Punkte - 2 Ketten für eingelegten Zughaken + 6 Ketten am Anhänger. 6 Punkte - 6 Ketten nur am Anhänger)
Anhänger
14 Meter: 6-8 Punkte
Zusätzlich 2 weitere Zurrpunkte an den Hintertüren bei schlechtem Wetter.
Starrer Lastwagen
10 Meter: 6 Punkte
(6 Punkte: 2 Ketten für eingelegten Zughaken, 4 Ketten in der Mitte und hinten: Keine Radverzurrung)
Lieferwagen
5-8 Meter: 4 Punkte (2 Ketten für eingebaute Anhängerkupplung + 2 Ketten für die Hinterräder oder alle 4 Ketten für die Räder)
Einheit ausschließlich mit Kabine
6 Meter: 4 Punkte
(2 Ketten für eingelegte Anhängerkupplung, 2 Ketten können an den Hinterrädern befestigt werden)
DFDS Seaways