Ab dem 1. Januar 2022 sind vollständige Einfuhrkontrollen für Güter vorgeschrieben, die von der EU ins Vereinigte Königreich importiert werden.
Bei Nichtvorlage Ihres Goods Movement Record (GMR) ist folgendes nicht möglich:
- Einsteigen in die Fähre oder den Eurotunnel-Shuttle
- Überqueren der Grenze EU/UK
- Zollabfertigung Ihrer Waren
KEINE EINFUHRERKLÄRUNG = KEIN GMR = KEINE ÜBERFAHRT
WEITERE ÄNDERUNGEN BEI DEN GRENZKONTROLLEN ZU GROSSBRITANNIEN
- Vorschriften für die Voranmeldung von Hygiene- und Pflanzengütern (SPS) ab 1. Januar 2022
- Vorschriften für Export-Gesundheitszertifikate ab 31.12.2023.
- Pflanzengesundheitszeugnis und Warenkontrollen bei SPS-Gütern an Grenzübergangsstellen ab 31.12.2023.
- Ab dem 31.12.2023 sind Vorabanmeldungen (Safety and Security declarations) vorgeschrieben
WIR MACHEN ES FÜR SIE EINFACH
Vermeiden Sie zusätzliche Registrierungsvorgänge. Wir erledigen Ihre zollrechtlichen Angelegenheiten gerne für Sie.
SCHREIBEN SIE IHREM KUNDENBETREUER oder rufen Sie uns an: +44 (0) 1772 851957