Zum 1. Januar 2021 wurden die Regeln für Mehrwertsteuer bei Frachttransporten und den damit verbundenen Dienstleistungen geändert. Das betrifft auch die Fährverbindungen und den Eurotunnel. Die neuen Vorschriften gelten ausschließlich für Kunden mit Sitz im Vereinigten Königreich.
Kunden mit Sitz im Vereinigten Königreich (umsatzsteuerpflichtig)
- Inländische Verbindungen innerhalb des Vereinigten Königreichs (einschließlich Nordirland, in beiden Richtungen) - normaler Mehrwertsteuersatz von 20 %
- Verbindungen Vereinigtes Königreich <> Europäische Union - mehrwertsteuerfrei
- Verbindungen Europäische Union <> Europäische Union - mehrwertsteuerfre
Diese Vorschriften gelten auch für Zusatzleistungen, wie z. B. Gefahrgut, elektrische Steckdosen, Voraberklärungen ENS (SSD) und Hafenpässe (GVMS, PBN, SI BREXIT, etc.), UNTER DER VORAUSSETZUNG, dass diese Dienste zusammen mit dem Fährticket erworben werden.
Kunden mit Sitz in der EU
Sofern uns die Umsatzsteuernummer des Kunden mitgeteilt wird, sind alle Routen mehrwertsteuerfrei.
Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite der Regierung des Vereinigten Königreichs 'Frachttransport und dazugehörige Leistungen (MwSt.-Hinweis 744B)'.