Für Kraftfahrer treten Änderungen im Bezug auf die Nutzung von Fahrtenschreibern in Kraft.
Fahrtenschreiber speichern Informationen über Fahrzeit, Geschwindigkeit und Entfernung. Sie werden zur Überwachung der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften für Fahrer und Arbeitgeber eingesetzt. Alle ab dem 1. Mai 2006 erstmals zugelassenen Nutzfahrzeuge müssen mit digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet sein. Die übrigen Fahrzeuge können analoge Fahrtenschreiber verwenden.
Im Zusammenhang mit den EU-Verordnungen über die Fahrerarbeitszeit müssen Fahrzeuge, die am oder nach dem 21. August 2023 erstmals zugelassen werden, mit dem intelligenten Fahrtenschreiber 2 (SMT2) ausgerüstet sein. Dies betrifft im Vereinigten Königreich und in der EU zugelassene Fahrzeuge, die im Vereinigten Königreich und in der EU unterwegs sind.
Mehr Sicherheit und Seriosität in der Branche
Mit diesen Vorschriften soll vor allem die Sicherheit erhöht, die Manipulation von Fahrtenschreiberdaten eingedämmt und gewährleistet werden, dass die Fahrer zwischen den Schichten und Zeiten arbeitsintensiven Fahrens ausreichende Ruhezeiten erhalten.
Durch die Vorschriften wird es einfacher, Kontrollen zu absolvieren und Ihr Ziel pünktlich zu erreichen. In jedem EU-Land können die Behörden Fernüberprüfungen durchführen. Wenn Ihre Fahrtenschreiberdaten korrekt sind, können Sie Ihre Fahrt ohne Unterbrechung fortsetzen. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt darauf achten, dass keine Verstöße vorliegen. Fahrzeuge mit alten Fahrtenschreibern können weiterhin Straßenkontrollen unterzogen werden. Deshalb ist es immer noch äußerst wichtig, dass alle Fahrtenschreiber einwandfrei funktionieren.
In der Vergangenheit haben einige Kraftfahrer und Lkw-Besitzer die Daten des Fahrtenschreibers manipuliert, um sich der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für Fahrer zu entziehen. Mit den EU-Vorschriften soll dies erheblich erschwert werden, ohne dass diejenigen, die sich an die Regeln halten, durch unnötige Kontrollen beeinträchtigt oder aufgehalten werden.
Wichtige Termine
Für Fahrzeuge, die vor dem 21. August 2023 zugelassen wurden und für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union eingesetzt werden, muss der Fahrtenschreiber smart 2 in drei Fällen eingebaut werden (alle Fälle gelten für Fahrzeuge, die sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der Europäischen Union zugelassen sind):
1. 31. Dezember 2024 oder später für Fahrzeuge, die mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind.
2. 19. August 2025 oder später für Fahrzeuge, die mit dem Smart Tachograph 1 ausgestattet sind.
3. Ab dem 1. Juli 2026 oder später für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelauflieger, zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die im gewerblichen Verkehr betrieben werden.
Zusätzliche Eigenschaften von SMT2
Neben der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten wird der SMT2 auch zur Durchsetzung der Kabotage- und Entsendevorschriften verwendet. Das neue intelligente Fahrtenschreibersystem zeichnet Grenzübertritte sowie Be- und Entladungen auf.
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