Ab dem 1. Oktober 2021 werden Personalausweise der EU, des EWR und aus der Schweiz nicht mehr als Reisedokumente für die Einreise in das Vereinigte Königreich anerkannt. Für diese Regelung bestehen folgende Ausnahmen:
- Sie verfügen im Rahmen des EU Settlement Scheme über den Status "Settled" oder "Pre-settled".
- Sie haben sich bis zum 30. Juni 2021 für das EU Settlement Scheme beworben, jedoch steht die Entscheidung noch aus.
- Sie verfügen über eine EU Settlement Scheme Familien-Aufenthaltserlaubnis.
- Sie haben eine Arbeitserlaubnis als Grenzgänger.
- Sie sind ein Gast im Rahmen von S2 im Gesundheitswesen.
- Sie sind Schweizer Staatsbürger und besitzen ein Visum für Dienstleister aus der Schweiz.
In den oben genannten Fällen können Sie für die Einreise in das Vereinigte Königreich bis mindestens 31. Dezember 2025 weiterhin Ihren nationalen Personalausweis verwenden.