Gemäß dem Beschluss der französischen Regierung müssen alle Fernfahrer im gewerblichen Güterverkehr bei Fahrten von Irland nach Frankreich einen negativen COVID-19-Test vorweisen. Diese Regelung gilt ab Donnerstag, dem 28. Januar. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist beim Boarding von Fähren und für die Einreise nach Frankreich erforderlich. Die französische Regierung teilte uns mit, dass diese Vorschrift für alle Fahrer auf Fähren gilt, die nach Mittwoch um 23 Uhr (irische Zeit) von Irland in Richtung Frankreich ablegen
Das Verkehrsministerium arbeitet gemeinsam mit Transport Infrastructure Ireland und Wexford County Council intensiv am Aufbau von staatlichen Antigentestzentren für Fernfahrer. Die Tests werden kostenlos in speziellen Testeinrichtungen in der Nähe der Häfen von Dublin und Rosslare möglich sein. Zum Test berechtigt sind ausschließlich Fernfahrer, die Frankreich oder ein anderes Land zum Ziel haben, das einen negativen COVID-19-Test verlangt. Die Fahrer haben zudem die Möglichkeit, sich in einem der zahlreichen privaten Testeinrichtungen im Land testen zu lassen, sofern der Test den französischen Anforderungen genügt. Diese Kosten werden jedoch nicht vom Staat übernommen. – siehe https://covid-19.sante.gouv.fr/tests
Das Verkehrsministerium arbeitet eng mit dem Speditionsgewerbe und der Schifffahrt zusammen, um den neuen Testanforderungen für Fahrer des gewerblichen Güterverkehrs gerecht zu werden. Die Vertreter von Speditionen und Fährbetreibern sowie alle international zugelassenen Güterkraftverkehrsunternehmen werden vom Ministerium eine entsprechende Unterweisung bekommen.
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