Eine Falschdeklaration, ob absichtlich oder versehentlich, kann wirklich negative Auswirkungen auf Ihre Reise haben. Dies kann von unangenehmen unerwarteten Kosten bis hin zur Unfähigkeit, vollständig zu reisen, reichen. Es ist immer am besten, sicherzustellen, dass Sie über die Fracht, die Sie führen und das Fahrzeug, das Sie fahren, vollständig informiert sind, um eine minimale Unterbrechung Ihrer Arbeit zu gewährleisten. Hier sind einige Dinge, die Sie bei der Buchung Ihrer nächsten Fähre oder Eurotunnelüberquerung beachten sollten.
Länge des Fahrzeugs
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf eine Frachtfähre oder eine Eurotunnelüberquerung buchen, müssen Sie genaue Messungen der Länge Ihres Fahrzeugs vornehmen. Es gibt oft unterschiedliche Preisstufen für jede Länge. Es kann verlockend sein, Ihre Messung zu unterschätzen, um einen günstigeren Preis zu erhalten. Diese wird jedoch schnell vom Bedienpersonal übernommen, das eine Reihe von Geräten zur manuellen oder automatischen Vermessung Ihres Fahrzeugs einsetzt. Möglicherweise wird Ihnen die Differenz in Rechnung gestellt. Darüber hinaus kann der Anbieter Ihnen beim nächsten Versuch, Ihr Fahrzeug zu buchen, unabhängig von der Länge, die Sie eingeben, automatisch die tatsächliche Länge Ihres Fahrzeugs berechnen, da die Details in seinen Systemen gespeichert werden können.
Im Wesentlichen kommen Sie damit nicht durch, also ist es am besten, es beim ersten Mal richtig zu machen!
Gebühren ohne Nutzun
Wenn Sie eine Buchung vornehmen und dann nicht erscheinen, wird Ihnen oft eine "Keine -Nutzung-Gebühr" in Rechnung gestellt, die zwischen £50 und dem vollen Preis des Tickets liegen kann. Aufgrund einer zunehmenden Anzahl von Fällen, in denen Fahrzeuge gebucht und dann nicht angekündigt wird, dass sie nicht reisen werden, müssen die Betreiber sicherstellen, dass es nicht zu Abfahrten kommen, die nur halb voll sind und so Plätze an andere Kunden hätten gehen können. Das kann für Sie natürlich sehr teuer werden. Es ist immer ratsam, die Buchungsgesellschaft (Freightlink) oder den Betreiber wissen zu lassen, ob Sie nicht wie geplant reisen werden, um Bußgelder zu vermeiden.
Gefahrengut
Entweder Sie deklarieren falsch oder Sie erklären nicht, dass Sie schädliche (oder gefährliche) Güter (ADR) transportieren, was zu Problemen beim Einchecken führen kann. Viele Betreiber haben damit begonnen, Gebühren einzuführen, wenn Sie mit nicht angemeldeten Gefahrgütern und den entsprechenden Papieren im Hafen ankommen.
Sind Sie mit Gefahrgütern unterwegs gewesen und haben sie verwendet, zählen die Kanister und Container weiterhin als Gefahrgut, es sei denn, Sie lassen sie professionell reinigen und haben den Nachweis dafür. Aus offensichtlichen Gründen ist es für Sie und alle an Bord der Fähre oder des Eurotunnel-Shuttles sehr gefährlich, mit Gefahrgütern zu reisen, die dem Betreiber unbekannt sind. Es kann auch potenziell schädlich für die Reputation Ihres Unternehmens sein, da Sie in Zukunft genauer überwacht werden.
Leere / beladene Fahrzeuge
Die Deklaration Ihres Fahrzeugs als leer, wenn es darum geht, Hafengebühren zu vermeiden, wird auf lange Sicht nicht funktionieren. Wenn Sie erwischt werden, werden Sie nicht bestraft, aber Sie werden wie ein beladenes Fahrzeug berechnet. Manchmal herrscht ein gewisses Maß an Verwirrung darüber, was mit "leer" gemeint ist. Wir können bestätigen, dass für die meisten Betreiber "leer" bedeutet, dass sie völlig leer sind, d.h. buchstäblich nichts hinten im Fahrzeugs haben. Selbst wenn es sich nur um leere Kanister, Ihre Arbeitsmittel oder Verpackungen von einer anderen Ladung handelt, wird es immer noch als "nicht leer" eingestuft. Um Semantik zu vermeiden, wird man als beladenes Fahrzeug berechnet, wenn es nicht völlig leer ist.
Hunde/Tiere an Bord
Wenn Sie planen, mit Tieren zu reisen, ist es immer am besten, sich vorher mit dem Betreiber in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass Ihr Haustier oder Vieh mit ihnen reisen darf. Die Regeln können zwischen den Betreibern sehr unterschiedlich sein und hängen stark von ihrer Kapazität und der Dauer der Fahrt ab. Auf vielen kürzeren Fahrten von etwa 2 Stunden sind Hunde oft an Bord erlaubt und können während der Fahrt in Ihrer Kabine bleiben. Auf viel längeren Reisen ist es jedoch verboten, das Tier für diese Zeit allein zu lassen. Sie können während der Fahrt nicht in die Fährgarage oder den Frachtbus gelangen, daher können Sie Ihr Haustier nicht kontrollieren. Auf längeren Fahrten können einige Betreiber Ihnen erlauben, einen Zwinger an Bord zu mieten, aber diese sind knapp und oft überzeichnet. Für Nutztiere (z.B. Pferde) sind zusätzliche Papiere erforderlich und wenn sie diese nicht besitzen, können Sie nicht einsteigen.
Wenn Sie eine Klärung über mögliche Fehlerklärungen benötigen, wenden Sie sich an unser Kundendienstteam, das Ihnen gerne weiterhilft.