Beim Transport von Werkzeug und Ausrüstungsgegenständen aus dem Vereinigten Königreich nach Irland sind Zollformalitäten zu beachten. Bei Ankunft in Irland sind die Waren UNBEDINGT beim Zoll anzumelden.
Für alle Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände, die als Fracht auf der direkten Fähre zwischen dem Vereinigten Königreich und Irland gebucht sind, ist eine Anmeldung vor dem Boarding (Pre-Boarding Notification, PBN) erforderlich.
Die PBN-Kennung kann über den Freightlink Hafenpass-Generator erstellt werden. Es muss ein Verweis auf eine mündliche Erklärung, die Einfuhranmeldung oder die Referenznummer des Carnet ATA vorliegen.
WENN SIE AUF DER FÄHRE SIND
Wenn Sie sich auf der Fähre befinden, müssen Sie vor der Ankunft in Irland (30 Minuten vor dem Anlegen) überprüfen, ob Sie den Hafen verlassen dürfen oder ob Sie sich beim Zoll melden müssen.
Um Ihren Ausgang zu erfahren, geben Sie im RoRo-Service des Zolls Ihre PBN-Kennung an.
ZU BEACHTEN
Wenn der Ausgang „Call to Customs“ angezeigt wird, befolgen Sie bitte die Anweisungen und melden Sie sich beim Zoll.
Sollte Ihnen bei Ankunft in einem irischen Hafen kein Zollausgang bekannt sein, verfahren Sie bitte wie im Fall „Call to Customs“ und melden Sie sich beim Zoll.
Bei Nichtbenachrichtigung der Anweisung des Zolls und Verlassen des Hafens ohne Zollabfertigung kann für jedes Fahrzeug/jeden Anhänger eine Strafe verhängt werden.
Die Nichtzahlung eines Zollbußgeldes kann zu strafrechtlichen Maßnahmen führen.