Es ist sehr wichtig, dass Ihr Unternehmen auf alle geplanten Änderungen vorbereitet ist. Diese werden Auswirkungen auf die Betriebsabläufe und die Abwicklung der Zollverfahren beim Transport von Gütern aus der EU nach Großbritannien haben.
Oktober 2021
Pflanzenschutz- und Hygieneartikel
Ab dem 1. Oktober 2021 treten bei der Beförderung von Pflanzenschutz- und Hygieneartikeln erhebliche Änderungen in Kraft. Alle Importe von Produkten tierischen Ursprungs (POAO) müssen ein Gesundheitszeugnis vorweisen, wenn sie aus einem EU-Mitgliedstaat nach GB eingeführt werden. Dadurch können entsprechende Vorabkontrollen der Dokumente durchgeführt werden. Außerdem müssen diese Einfuhren vor ihrer Ankunft in GB von einem Importeur über das IPAFFS (Importsystem für Tiere, Nahrungsmittel und Futtermittel) vorab angemeldet werden.
Für alle tierischen Nebenprodukte (ABP) muss unbedingt eine Gesundheitsbescheinigung vorgelegt werden. Wenn keine Gesundheitsbescheinigung vorliegt, müssen Sie sich mit der APHA (Tier- und Pflanzengesundheitsbehörde) in Verbindung setzen. Stattdessen können Sie die Güter unter Umständen sowohl mit einer Lizenz als auch mit einem Handelsdokument befördern. Diese Güter und Importeure von HRFANO (Hochrisiko-Nahrungsmittel oder Futter nichttierischen Ursprungs) müssen außerdem bei IPAFFS vorab angemeldet werden.
Januar 2022
Vorabanmeldungen (Safety & Security Declarations, S&S GB)
Zurzeit muss für Güter, die aus der EU nach GB eingeführt werden, keine ENS (Entry Summary Declaration) abgegeben werden. Ab dem 1. Januar 2022 ändert sich das. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie bei jeder Einfuhr von Waren nach Großbritannien und jeder Ausfuhr von Waren aus Großbritannien die entsprechende SSD (Safety and Security Declaration) vorlegen Am besten nutzen Sie den SSD/ENS-Ersteller von CustomsLink, um die Formalitäten schnell und bequem zu erledigen!
Wichtige Zollformalitäten
Für alle Güter sind zum Zeitpunkt der Einfuhr vollständige Zollerklärungen abzugeben.
Pflanzenschutz- und Hygieneartikel
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Produkte tierischen Ursprungs und tierische Nebenprodukte, die von der EU nach Großbritannien eingeführt werden, über eine der zuständigen Grenzübergangsstellen transportiert werden.
Keimerzeugnisse aus der EU müssen eine Gesundheitsbescheinigung besitzen, damit sie einer dokumentarischen Kontrolle unterzogen werden können. Zudem müssen diese Güter vom Importeur im Voraus über IPAFFS angemeldet werden, bevor sie nach GB eingeführt werden. Ab dem 1. Januar 2022 gelten für sie bei der Ankunft in GB neue Einfuhrbestimmungen.
Alle Importe von HRFANO sollten ebenfalls über eine zuständige Grenzübergangsstelle erfolgen. Dadurch können Dokumenten-, Identitäts- und Warenkontrollen durchgeführt werden, bevor diese Waren ihren endgültigen Bestimmungsort erreichen.
März 2022
Pflanzenschutzerzeugnisse
Ab dem 1. März 2022 ist für alle lebenden Tiere (einschließlich Pferde), die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Großbritannien eingeführt werden, eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Mit dieser Bescheinigung können sie die Dokumenten-, Identitäts- und Güterkontrollen einer zuständigen Grenzübergangsstelle (BCP) am festgelegten Einfuhrort passieren. Der Importeur muss diese Waren über IPAFFS vorab anmelden.
Ab März 2022 werden alle Hochrisikotiere, die aus der EU nach Großbritannien importiert werden, strengen Kontrollen unterzogen. Die Kontrollen anderer Tiere werden auf der Grundlage der zum Einfuhrzeitpunkt bestehenden Risiken für die Biosicherheit und die öffentliche Gesundheit durchgeführt.
Es ist sehr wichtig, dass Ihr Unternehmen auf all diese Änderungen vorbereitet ist, damit Sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Zoll aufgehalten werden. Verfolgen Sie unseren Blog, um sich über weitere branchenspezifische Änderungen zu informieren, die sich auf Ihre Geschäftstätigkeit auswirken können.