Für die Mehrwertsteuer gilt, sofern zutreffend, das Leistungsortprinzip.
Bei Kunden mit Sitz im Vereinigten Königreich, die für die Mehrwertsteuer registriert sind und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben haben, wird die Mehrwertsteuer ausschließlich für inländische Routen berechnet. Unternehmen ohne Sitz im Vereinigten Königreich, die bei der Zahlung eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, müssen keine Mehrwertsteuer entrichten.