Mündliche Zollanmeldungen oder Zollanmeldungen "durch ein klar erkennbares Verhalten" liegen vor, wenn eine Person eine in den Vorschriften beschriebene Handlung vornimmt. Zollrechtlich gesehen ist das die Zollanmeldung von Waren beim Import oder bei einem Zollbeamten im Hafen am Ausgang für anmeldepflichtige Waren.
Eine vollständige Auflistung von Waren, die der mündlichen Zollanmeldung oder der Zollanmeldung "durch klar erkennbares Verhalten" unterliegen, finden Sie auf der Website der UK-Regierung.