Die maximale Höhe kann von Anbieter zu Anbieter variieren und liegt meistens zwischen 4 und 5,2 Meter. Wir würden Ihnen empfehlen, Höhen über 4,2 Metern vorher anzumelden.
Im Bereich von Länge und Breite gibt es theoretisch keine Höchstbeschränkung, aber alle Fahrzeuge, die 18,5 Meter Länge und 2,6 Meter Breite überschreiten, werden als abnormal bezeichnet. Fährgesellschaften benötigen in diesem Fall immer eine vorherige Mitteilung über die Sondermaße und eine Genehmigung muss erteilt werden. Achselabstände und Gewicht können ebenfalls wichtige Faktoren sein.
Gewichtsbeschränken hängen vom jeweiligen Start- und Zielhafen ab. Alle Ladungen, die 50 Tonnen Gewicht überschreiten, müssen vorher angemeldet werden.