Hierbei handelt es sich um die aktuellen Empfehlungen des HMRC bezüglich der Beförderung menschlicher Überreste oder leerer Leichenwagen.
Wenn eine GMR erforderlich ist, gilt der Transport als Fracht. Falls keine GMR erforderlich ist, gelten für den Transport die Passagier-Beförderungsbedingungen.
Bis zur Einführung von Zollkontrollen gelten von Nordirland (NI) nach Großbritannien die Passagier-Beförderungsbedingungen, unabhängig davon, ob der Leichenwagen menschliche Überreste enthält oder nicht. Alle Transporte von GB nach NI gelten als Fracht.
Leere Leichenwagen
- von GB nach NI: Konkludente Zollanmeldung (GMR), C21 für den Sarg
- von NI nach GB: Keine Anforderungen, solange keine Zollkontrollen eingeführt sind
- von GB in die EU: Konkludente Zollanmeldung (GMR), C21 für den Sarg
- von der EU nach GB: Konkludente Zollanmeldung (GMR), C21 für den Sarg.
Leichenwagen mit menschlichen Überresten
- von GB nach NI: Konkludente Zollanmeldung (GMR). Für den Sarg mit menschlichen Überresten ist C21 erforderlich. Darüber hinaus sind der Reisepass des Verstorbenen (sofern vorhanden) und die Sterbeurkunde mitzuführen.
- von NI nach GB: Keine Anforderungen, solange keine Zollkontrollen eingeführt sind.
- von GB in die EU: Konkludente Zollanmeldung (GMR) und C21 sind erforderlich. Darüber hinaus sind der Reisepass des Verstorbenen (sofern vorhanden) und die Sterbeurkunde mitzuführen.
- Von der EU nach GB – Konkludente Zollanmeldung (GMR) und C21 sind erforderlich. Darüber hinaus sind der Reisepass des Verstorbenen (sofern vorhanden) und die Sterbeurkunde mitzuführen.
Kremierte Überreste (Asche) im Fahrzeug/Gepäck einer Person
- Von GB in die EU: GMR im Rahmen der konkludenten Zollanmeldung nicht erforderlich. Darüber hinaus sind der Reisepass des Verstorbenen (sofern vorhanden) und die Einäscherungsbescheinigung mitzuführen.
- Von der EU nach GB: GMR im Rahmen der konkludenten Zollanmeldung nicht erforderlich. Darüber hinaus sind der Reisepass des Verstorbenen (sofern vorhanden) und die Einäscherungsbescheinigung mitzuführen.
Für Routen ab/von Republik Irland ist außerdem die PBN-Bescheinigung erforderlich.