Für alle Fährenbuchungen mit Gütern die als gefährlich eingestuft sind (auch in geringen Mengen), benötigen wir im Vorraus DGN Dokumente unter der IMDG (International Maritime Dangerous Goods) Richtlinie.
Alle Gefahrengut Transporte benötigen eine Dangerous Goods Note welche die UN nummer, Klasse und Verpackungsgruppe des Produkts aufweist.
Die Liste der UN-Nummern finden Sie online
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Dangerous Goods Note – Vordruck für Gefahrengut-Dokumente (DGN)
Was ist Gefahrengut?
"Gefahrengut sind Güter (fest, flüssig oder Gase), welche Personen, andere lebende Organismen , Eigentum oder der Umwelt schadet. "
Gefahrengut ist in neun Klassen mit weiteren Subuntergruppen, wo nötig, aufgeteilt.
Alle Gefahrengüter werden durch eine UN-Nummer und einer korrekten Versandbezeichung identifiziert..
Kunden
Die IMDG Richtlinie verlangt dass alle Tanklaster dementsprechend markiert sind. Dies schließt auch LKWs und lange Tanklaster ein.
- Die korrekte Versandbezeichnung des Inhalts muss auf wenigstens beiden Seiten der Fracht sichbar sein z.B. Butangas oder Alkoholisches Getränk.
- Die korrekte Versandbezeichnung muss in Buchstaben mit mindestens 65mm Höhe angebracht sein und der Text wenigsten eine Höhe von 65mm haben. Und der Text muss auch auf dem Hintergrundsichtbar sein.
- Dazu nutzen Sie bitte die dafür gedachten Plaketten (siehe oben).
In allen Häfen werden Stichproben auf unangemeldetes Gefahrengut durchgeführt.
Buchungen
Buchungen für Fahrzeuge mit Gefahrgut können online erfolgen. Wählen Sie einfach im entsprechenden Feld der Buchungsdaten "Ja" aus und füllen Sie das Gefahrgutformular )Dangerous Goods Note, DGN) aus. Das Formular muss zur Freigabe an unser Kundenservice-Team geschickt werden.
Bei den Gefahrgutklassen 1 und 7 müssen Sie uns UNBEDINGT mindestens 72 Stunden vor Ankunft am Hafen benachrichtigen. Für einige Gefahrgutklassen werden Zusatzgebühren berechnet.
Achtung: Das Ausfüllen des DGN-Formulars können wir leider nicht für Sie übernehmen. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie vom Lieferanten Ihrer Güter.
Eurotunnel Fracht & Gefahrgut
Es gelten besondere Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut in den Shuttles von Eurotunnel Fracht. Bitte beachten Sie unseren Ratgeber über zulässige Güter und Gefahrgut bei Eurotunnel Fracht und die neuesten Gefahrgutvorschriften von LeShuttle Fracht.
Aus Sicherheitsgründen kann Eurotunnel Fracht für radioaktive Stoffe ausschließlich Rahmenvertragsbuchungen annehmen. Für diese gelten ebenfalls strenge Kriterien für die vorherige Genehmigung durch Eurotunnel. Es sind keine Einzelbuchungen mit radioaktiven Stoffen über den Eurotunnel zulässig. Die Buchung muss von einem Fährbetreiber vorgenommen werden, der eine Genehmigung erteilt.
Bei Durchfahrten durch den Eurotunnel ist zu beachten, dass die Vorschriften für den Transport von Gefahrgut gegebenenfalls von denen des Straßenverkehrs abweichen. Gefahrgut muss bei Eurotunnel von Freightlink im Voraus angemeldet werden und zudem vom Fahrer bei der Abfertigung deklariert werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind geringe Transportmengen. Bei Gefahrguttransporten, die ohne Vorabanmeldung eintreffen, muss mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen und mit dem Ausschluss von der Beförderung gerechnet werden.
Richtlinien
Bitte beachten Sie, dass die Richtlinien für den Transport von Gefahrengut auf der See sich von denen für die Straße unterscheiden. Dies schließt auch geringe Mengen ein. Alle Gefahrengüter müssen vorab bei Freightlink und dem Betreiber angemeldet werden, und ebenfalls vom Fahrer beim Check-in. Fahrzeuge welche mit unangemeldetem Gefahrengut ankommen, müssen mit unnötigen Verspätungen rechnen oder können sogar die Überfahrt verweigert bekommen.
Alle mit Gefahrengut beladenen Fahrzeuge müssen die notwendigen Gefahrengut- Plaketten vorweisen. In manchen Fällen ist es möglich, dass Freightlink Ihnen diese Plaketten gegen einen niedrigen Aufpreis, welcher nicht in den online angezeigten Preisen eingeschlossen ist, zur Verfügung stellt.
Buchungsbestätigung von Gefahrengut
Bitte lassen Sie uns Ihre Dangerous Goods Note (Gefahrengut-Dokument) mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt zukommen. Buchungen gelten nicht als bestätigt bis das Gefahrengut von der Reederei zugelassen wurde. Sollten wir die notwendigen Doikumente nicht erhalten, kann es möglich sein, dass Ihnen die Überfahrt verweigert wird.
Fahrzeugführer MÜSSEN jederzeit eine physische Kopie des DGN-Dokumentes (Dangerous Goods Note) mitführen.