Passagiere werden generell als Personen klassifiziert, die sich auf Urlaubsreisen befinden. Eine Frachtbuchung dagegen muss für alle Nutzfahrzeuge durchgeführt werden, die Waren transportieren oder für diesen Zweck angemietet worden sind. Wenn Sie Kfz-Steuer für Ihr Nutzfahrzeug bezahlen, so müssen Sie auch eine Frachtbuchung vornehmen. Diese Regelung beinhaltet auch Leichtlastkraftwagen – Lieferwagen ohne Seitenfenster.
Fährgesellschaften gehen sehr streng gegen Nutzfahrzeuge vor, die mit Passagiertickets reisen. Einige verlangen auf speziellen Routen auch ein sofort fälliges Bußgeld und die betreffenden Fahrzeuge müssen unverzüglich auf Fracht umgebucht werden. Diese Umbuchungen können, im Vergleich zu den günstigen Raten, die wir Ihnen anbieten, sehr viel höher liegen.
Frachtfähr-Tickets haben noch andere zusätzliche Vorteile:
- Festgelegte Preise das ganze Jahr über, die sich nicht nach Jahreszeit oder Hauptferienzeit richten
- Keine Gebühr für Änderungen oder Stornierungen
- Zugang zu den Fracht Lounges an Bord
- Auf einigen Routen sind freie Mahlzeiten und/oder eine Koje in einer Kabine im Preis enthalten