Regulierungen für Frachtunternehmen, Kuriere, Transportfirmen, Truck-, LKW-, und Van-Fahrer, die bei Fahrten nach Finnland beachtet werden sollten
Finnland zählt mit einer Größe von 130.000 Quadratmeilen zu den größten Ländern Europas. Gleichzeitig ist es allerdings eines der bevölkerungsarmen Ländern mit lediglich 5,5 Millionen Einwohnern. Der Großteil der Bevölkerung lebt in den südlichen Regionen Finnlands, wo auch die Hauptstadt des Landes liegt. In Helsinki leben rund 615.000 Menschen. Im Jahre 1995 wurde Finnland Mitglied der Europäischen Union und gehört somit auch zur Europäischen Währungszone. Es grenzt an Schweden, Russland und Norwegen, wobei Estland jenseits des Golfes von Finnland liegt. Es gibt zahlreiche Fährrouten, die nach Finnland führen, beispielsweise von Deutschland, Estland, Schweden und Polen aus. Viking Line und Tallink Silja Ferries bieten Fähren von Helsinki nach Tallin, Stockholm und Mariehamm an, sowie von Turku nach Langnas, Stockholm und Mariehamm. Die Fährgesellschaft Finnlines hat folgende Routen im Programm: Travemünde-Helsinki, Turku-Rauma, Lübeck-Helsinki und Rauma-Kotka.
Kurierdienste, Lieferwagen-Fahrer und Fahrer von Trucks und LKWs müssen einen gültigen Reisepass mit sich führen, zusammen mit einer passenden Fahrerlaubnis. Eine Bescheinigung über die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges (MOT, oder andere vergleichbare Tests) und ein Länderkennzeichen sind ebenfalls Pflicht. Es gibt keine Straßenzollgebühren in Finnland und auch die Menge an Treibstoff im Haupttank, die ins Land eingeführt werden darf, ist nicht beschränkt.
Alle Fahrzeuge, die nach Finnland reisen, sind auf eine Maximalhöhe von 4,2 Meter und eine Breite von 2,6 Metern beschränkt. Lastkraftwagen dürfen 12 Meter Länge, Gelenkfahrzeuge 16,5 Meter Länge und LKW-Züge 18,75 Meter Länge nicht überschreiten. Fahrzeuge mit Anhängern oder Sattelanhängern sind auf eine Länge von 25,25 Metern beschränkt. Im Hinblick auf Gewichtsbeschränkungen gelten folgende Regeln: zwei-achsige Fahrzeuge 18 Tonnen Maximalgewicht, drei-achsige Fahrzeuge 25 Tonnen Maximalgewicht (26 Tonnen, wenn es sich um Zwillingsachsen mit Luftfederung handelt), vier-achsige Fahrzeuge 32 Tonnen Maximalgewicht (falls Luftfederung vorhanden) und 38 Tonnen bei fünf-achsigen Fahrzeugen. Trailer mit Zwillingsachsen sind auf ein Gesamtgewicht von 20 Tonnen beschränkt und bei Drillingsachsen sind es 30 Tonnen. Sattelschlepper (2+3) dürfen nur 42 Tonnen wiegen und ein Gesamtgewicht von 48 Tonnen gilt bei der Konstruktion 3+3. Das Gewichtslimit für Lastzüge ist folgendes: vier-achsige Fahrzeuge – 36 Tonnen, fünf-achsige Fahrzeuge – 44 Tonnen, sechs-achsige Fahrzeuge – 53 Tonnen und für sieben oder mehr Achsen gilt ein Gesamtgewicht von 60 Tonnen. Alle Fahrzeuge, welche die Werte hinsichtlich Gewicht und Ausmaße überschreiten sollten, bedürfen einer Sondergenehmigung von
Ajoneuvohallintokeskus
P.B. 108 00531
Helsinki
Tel: 00 358 977 4731
Kurierdienste sowie Fahrer von Lieferwagen, Lastwagen und Trucks sollten folgende Punkte besonders beachten. Sicherheitsgurte sind zwingend erforderlich, ebenso wie Winterreifen in der Zeit vom 1. Dezember bis Ende Februar mit einer minimalen Profiltiefe von 3 mm. Ein Warndreieck muss ebenfalls immer mitgeführt werden. In der Dunkelheit müssen Fußgänger Reflektoren tragen, was auch für Fahrer automatisch beim Verlassen ihrer Fahrzeuge gilt. Spikereifen können in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März gefahren werden, sofern dies gewünscht wird. Bei Fahrten im Tageslicht müssen die Scheinwerfer abgeblendet sein. Ein Blutalkohol-Spiegel von mehr als 0,05 % führt automatisch zu einer Verhaftung, verbunden mit einer Geldstrafe und dem sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. In Finnland gibt es allerdings kein Fahrverbot oder etwaige Fahreinschränkungen an Feiertagen.
Sollte es zu einem Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen, werden Gebühren erhoben, die sich nach dem Einkommen des Fahrers richten. Dies geschieht allerdings nur, wenn das Tempolimit um mehr als 20 km/h überschritten worden ist. Blitzer werden ab 6 km/h über dem Limit ausgelöst und, solange die Überschreitung nicht mehr als 10 km/h beträgt, muss mit keinen schwerwiegenden Konsequenzen gerechnet werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen lauten wie folgt:
- 20 km/h in Wohngebieten
- 50 km/h in Städten
- 80 km/h im Winter und 100 km/h im Sommer auf Landstraßen
- 100 km/h im Winter und 120 km/h im Sommer auf Bundesstraßen und Autobahnen
LKWs und Gelenkfahrzeuge müssen sich außerhalb von Städten an ein Tempolimit von 80 km/h halten. Dies gilt für alle Straßen.
Sollte es zu einem Notfall kommen, können die Notdienste unter der Nummer 112 erreicht werden. Mehr Informationen und wichtige Hinweise können die folgenden Seiten geben:
www.lvm.fi Finnish Transport Authority
skal@skal.fi Finnish Haulage Association