Regulierungen für Frachtunternehmen, Kuriere, Transportfirmen, Truck-, LKW-, und Van-Fahrer, die bei Fahrten nach Frankreich beachtet werden sollten
Frankreich ist das größte Land der Europäischen Union und verfügt über eine Einwohnerzahl von etwa 66 Millionen. Allein 12 Millionen Menschen leben in der Hauptstadt Paris. Es grenzt an acht weitere Länder an und zwar an Spanien, Deutschland, Belgien, Luxemburg, Schweiz, Italien, Andorra und Monaco. Frankreich ist ein Transitland und der Ärmelkanal, der nur etwa 20,6 Meilen breit ist, zählt zu den am stärksten befahrenen Wasserstraßen der Welt. Der Ärmelkanal ist gleichzeitig Gateway für Kurierdienste und Fahrer von Lieferwagen, LKWs und Trucks.
Es ist sehr einfach, Frankreich mit der Fähre zu erreichen, da es eine Vielzahl von Angeboten gibt. Zusätzlich zur bekannten Frankreich-Großbritannien Route von Dover nach Calais, die von verschiedenen Gesellschaften angeboten wird (DFDS, P&O und My Ferry Link) gibt es noch weitere: Dover-Dunkerque (DFDS), Newhaven-Dieppe (LD Lines), Portsmouth-Le Havre (LD Lines). Die Routen Portsmouth-Caen/St. Malo, Poole-Cherbourg und Plymouth-Roscoff werden von Brittany Ferries angeboten. Falls ein schnellerer Service gewünscht wird, kommt der Eurotunnel-Service in Frage, der von Folkestone nach Calais führt. Neben den Ärmelkanal-Routen gibt es noch Verbindungen zu anderen Ländern, wie etwa nach Irland, Spanien, Sardinien, Korsika, Tunesien oder zu den Kanalinseln.
Frankreich ist Gründungsmitglied der Europäischen Union, da es zu den sechs Unterzeichnern des Pariser Vertrages von 1951 gehört. Das Land ist auch Mitglied der Eurozone.
Wenn Sie nach Frankreich als Kurierdienste oder Fahrer von Lieferwagen, LKWs oder Trucks fahren, sollten Sie folgende Dinge bei sich tragen: Einen gültigen Pass, eine geeignete Fahrerlaubnis und eine Fahrermächtigung, ausgestellt vom registrierten Besitzer des Fahrzeuges. Diese Ermächtigung sollte eine Erklärung über die Beziehung zwischen Unternehmen, Fahrer und zuständigem Mitgliedsstaat enthalten. Fahrtzeiten der EU gelten und eine Bescheinigung gibt darüber Aufschluss, wo vergangene Datensätze der Fahrtzeiten eingesehen werden können. Es gibt noch weitere rechtliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen: Warnwesten für alle Insassen des Fahrzeuges, Warndreieck, Ersatzteile-Set für Lampen und ein Alkoholkontroll-Test. Der Gebrauch von Schneeketten ist dann angebracht, wenn ein spezielles Zeichen darauf hinweist, auf dem steht: „Equipments Speciaux Obligatories“. Falls der Fahrer verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen muss, so muss eine Kopie des Rezeptes oder ein Schreiben über die jeweilige Medikation mitgeführt werden. Der Gebrauch von Mobiltelefonen, außer in Kombination mit Freisprecheinrichtungen, ist strengstens verboten.
Kuriere sowie Fahrer von Lieferwagen, LKWs und Trucks benötigen eine grüne Versicherungskarte und die originalen Fahrzeugpapiere. Sollte es sich um ein gemietetes Fahrzeug handeln, muss zusätzlich noch die VE103 Anlage ausgefüllt werden, zusätzlich zu den allgemeinen Mietunterlagen. Das grüne Dokument muss mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug auf eigene Rechnung genutzt wird.
Es gibt eine Reihe von mautpflichtigen Straßen in Frankreich, die teilweise auch von den Häfen ausgehen. Eine vollständige Liste von den betreffenden Straßen und Gebühren kann unter www.autoroutes.fr eingesehen werden. Tarifgebühren fallen auch für die Benutzung des Mont Blanc Tunnels (www.tunnelmb.com) und des Frejus Tunnels (www.tunneldufrejus.com) an. An Bord sind elektronische Vignetten erhältlich, was das Halten an den diversen Stationen überflüssig macht. Fahrer von LKWs und Trucks über 3,5 Tonnen sollten daran denken, dass eventuell eine französische Ökosteuer (ECO TAX) ab 15.000 Kilometer fällig wird. Diese ist aber zur Zeit noch ausgesetzt. Alle Fahrzeuge müssen mit einer kompatiblen Board Unit ausgestattet werden (OBU). Eine Vignetten können angepasst werden, allerdings können die ECO TAX OBUs an bis zu 400 Verkaufsstellen in ganz Frankreich erworben werden. Für Kurierdienste gilt diese Art der Steuer nicht, da sie 3,5 Tonnen generell nicht überschreiten.
Im Hinblick auf Fahrzeugbeschränkungen gibt es eine Begrenzungen in der Höhe. Sollte ein Fahrzeug allerdings vier Meter in der Höhe überschreiten, sollte darauf geachtet werden, dass entsprechend geeignete Straßen gewählt werden. Höhen, die 4,3 Meter überschreiten, sind eher unüblich. Fahrzeuge, welche diese Höhe überschreiten, dürfen beispielsweise nicht durch den Frejus Tunnel fahren. Seit dem Jahre 2014 wird für sechs-achsige Fahrzeuge eine spezielle Konstruktion erforderlich, um ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen tragen zu können. 44 Tonnen sind bei straßenschonender Federung erlaubt, ansonsten liegt das maximal erlaubte Gesamtgewicht bei 40 Tonnen. Jeder Anbieter, der die oben angegebenen Werte oder eine Breite von 2,5 Metern überschreitet, muss sich dem dem Departmente Directorate of Equipment in Verbindung setzen (www.developpment-durable.gouv.fr/liste-des-21DREAL). ADR Bestimmungen gelten in ganz Frankreich und für den Verkehr durch den Alpine Tunnel gelten noch weitere Beschränkungen, wie etwa ein Tempolimit von 60 km/h und ein Sicherheitsabstand von 200 m zwischen den einzelnen Fahrzeugen. Mehr Informationen können von der Mission des Transports des matieres dangereuses eingeholt werden, Tel. 00 33 1 408 11738.
Lastkraftwagen dürfen nicht an allen Tagen im Jahr fahren. Ein Verbot gilt beispielsweise zwischen 22.00 Uhr (Samstag) bis 22.00 (Sonntag). Auch an gesetzlichen Feiertagen gilt ein Fahrverbot, beispielsweise am 1. Januar, Ostermontag, 1., 8., 9., und 20. Mai, 14. Juli (Nationalfeiertag), 15. August, 1. und 11. November und 25. Dezember (Weihnachten). Von Mitte Juli bis Mitte August gibt es noch weitere Beschränkungen an den Wochenenden. Zur Zeit des Tauwetters kann es auch vorkommen, dass Straßen ohne jede Vorwarnung geschlossen werden. Ankündigungen im Radio und spezielle Straßenschilder sind dazu gedacht, dass Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 6 Tonnen Gewicht sofort anhalten.
Geschwindigkeitsbeschränkungen können in Frankreich stark variieren, abhängig von der Art der Straße und der Größe des Fahrzeuges. Im Allgemeinen gelten die folgenden Bedingungen:
- Kurierlieferwagen unter 3,5 Tonnen: 50 km/h in Städten, 90 km/h auf offenen Straßen (80 km/h bei nassen Straßenverhältnissen), 110 km/h auf Schnellstraßen (100 km/h bei Regen) und 130 km/h auf Autobahnen (110 km/h bei Regen).
- Fahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen: 50 km/h in Städten, 80 km/h auf offenen Straßen, 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen.
Für Fahrzeuge, die das Gesamtgewicht von 12 Tonnen überschreiten, wird das Tempolimit auf offenen Straßen auf 60 km/h begrenzt. Diese Beschränkungen sollten in jedem Fall eingehalten werden und Radarfallen kommen sehr häufig vor. Radarwarnsysteme sind in Frankreich illegal, was auch für Sat Nav Systeme gilt. Verkehrssünder müssen ein sofort fälliges Bußgeld zahlen und, falls die Überschreitung bei mehr als 25 km/h liegen sollte, kann der Führerschein auf der Stelle eingezogen werden.
Falls ein Notfall auftauchen sollte, können folgende Stellen kontaktiert werden:
- 17 oder 112 für Polizei
- 18 oder 112 für Feuerwehr
- 15 oder 112 für Krankenwagen
Mehr Informationen zu den oben genannten Details gibt es hier:
French Authority Transport www.developpment-durable.gouv.fr Federation Nationale des Transports Routiers (FNTR) fntr@fntr.fr Association Francais du Transport Routier International (AFTRI) aftri@aftri.fr