Regulierungen für Frachtunternehmen, Kuriere, Transportfirmen, Truck-, LKW-, und Van-Fahrer, die bei Fahrten nach Irland beachtet werden sollten.
Die 32 Bezirke auf der irischen Insel unterteilen sich in 26 Bezirke von Irland und 6 Bezirke von Nordirland. Dublin ist die Hauptstadt von Irland und Belfast dient als Hauptstadt von Nordirland. Rund 4,6 Millionen Menschen leben in Irland und 1,8 Millionen Menschen in Nordirland. Die Insel wird von vielen Fährgesellschaften bedient, wie etwa Stena Line, P&O, Irish Ferries und Seatruck Ferries. Viele Fähren gehen von den Häfen an der Nordwestküste ab und zwar von Holyhead, North Wales sowie Pembroke und Fishguard (South Wales). Zu den wichtigsten Häfen an der Westküste Englands zählen Cairnryan in Schottland, Heysham, Liverpool und Birkenhead. Ankunftshäfen in Irland sind Larne, Belfast, Warrenpoint, Dublin und Rosslare. Es existieren auch Verbindungen nach Cherbourg und Roscoff in Frankreich, Zeebrugge in Belgien und Rotterdam in den Niederlanden. Es gibt auch einen Service von Irland nach Gijon/Saint Nazaire.
Im Jahre 1973 trat Irland der Europäischen Union bei und ist Teil der Eurozone. Nordirland dagegen blieb Teil von Großbritannien und behielt das britische Pfund als offizielle Währung.
Kurierdienste sowie Fahrer von Trucks und LKWs sollten darauf achten, dass sie einen gültigen Pass, eine passende Fahrerlaubnis und eine Fahrermächtigung für das jeweilige Fahrzeug mit sich führen. Für Fahrer, die nicht aus der EU kommen, ist eine registrierte Fahrbescheinigung Pflicht. Fahrer von Fahrzeugen, die 3,5 Tonnen überschreiten, sollten sich an Fahrtzeiten halten.
Die folgende Punkte gelten für alle Fahrzeuge. Sie müssen eine grüne Versicherungskarte, die Original-Fahrzeugpapiere, ein Länderkennzeichen und eine begrenzte Einfuhrplakette haben. Fahrzeuge, die im Ausland registriert sind, müssen keine Transit-Steuern bezahlen, obwohl diese auf einigen Autobahnen, Zubringern und Tunneln anfallen. Dazu zählen beispielsweise M1, M50, M3, N4-N6, Dundalk Bypass und der Hafentunnel von Dublin (Dublin Port Tunnel). Mautgebühren auf der M50 rund um Dublin können nicht in Bar gezahlt werden. Nur eine elektronische Bezahlung via www.eflow.ie oder unter Telefon 00 353 1 890 501050 ist möglich. Weitere Details zu den Straßengebühren, die anfallen können, erhalten Sie unter www.nra.ie.
Bei den Beschränkungen hinsichtlich der Höhe gibt es in Irland andere Höchstmaße. Sind im Rest von Europa nur 4 Meter erlaubt, gelten in Irland maximal 4,65 Meter. Das ist auch die maximal erlaubte Höhe im Hafentunnel von Dublin. Jegliche Ladung, die 18,75 Meter Länge, 4,65 Meter Höhe, 2,55 Meter Breite und 44 Tonnen Gewicht überschreitet, bedarf einer Sondergenehmigung.Solche Sondergenehmigungen können bei den lokalen Behörden beantragt werden. Ein Vorlauf von vier Tagen ist dafür notwendig und muss an diese Stelle gerichtet werden:
Siochana Operations (Traffic)
Garda National Traffic Bureau Phoenix Park Dublin 8 Tel.: 00 353 1 666 1792/1954 E-Mail: traffic@garda.ie
Der Transport von Gefahrengut unterliegt den nationalen Bestimmungen. Für eine weitere Klassifizierung kontaktieren Sie bitte N.A.O.S.H. (National Authority for Occupational Safety and Health) unter 00 353 1 662 0400. Der Transport von Gefahrengut durch den Hafentunnel von Dublin ist ebenfalls beschränkt und ein vollständiger Sicherheitsführer kann unter www.dublinporttunnel.ie eingesehen werden.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Irland variieren, abhängig von der jeweiligen Straße und der Art des Fahrzeuges. Innerhalb von geschlossenen Ortschaften gilt eine Tempolimit von 50 km/h, während Landstraßen, National Roads und Autobahnen ein maximales Tempolimit von 80 km/h haben. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften dürfen Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen bis zu 100 km/h und 120 km/h auf Autobahnen fahren. Schwertransporter dürfen nicht auf der Überholspur fahren. Geschwindigkeitsübertretungen werden rigoros verfolgt und Radarfallen gibt es überall.
Es gibt keine Fahrbeschränkungen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen.
Nutzfahrzeuge dürfen in der Innenstadt von Dublin in der Zeit von 7.00 und 10.00 und 12.30 und 19.00 nicht ausliefern. Es sei denn, es handelt sich um speziell gekennzeichnete Ladeplätze. Eine Online-Erlaubnis wird notwendig, wenn es sich bei der Lieferung um Fahrzeuge mit fünf oder mehr Achsen handelt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dublincity.ie/RoadsandTraffic/HGV/Pages/HGVPermit.aspx. Dies gilt aber nur für Schwertransporter und nicht für Kurierdienste, Lieferwagen oder LKWs.
Fahrer sollten daran denken, dass der Gebrauch von Mobiltelefonen (ausgenommen Freisprecheinrichtungen) am Steuer nicht erlaubt ist. Warndreiecke müssen vorhanden sein, aber es gibt keine Pflicht für Schneeketten oder Winterreifen. Außerdem ist es ratsam, Warnwesten im Fahrzeug mit zu führen.
Falls Sie die Notfalldienste erreichen müssen, können Sie dies unter 999 oder 112.
Sollten Sie noch mehr Informationen benötigen, können Sie sich an die folgenden Stellen wenden:
Irish Ministry of Transport info@transport.ie Irish Freight Transport Association info@ftai.ie Irish Road Haulage Association info@irha.ie