Regulierungen für Frachtunternehmen, Kuriere, Transportfirmen, Truck-, LKW-, und Van-Fahrer, die bei Fahrten nach Spanien beachtet werden sollten
Spanien teilt sich Grenzen mit Frankreich, Gibraltar und dem Fürstentum Andorra. Gleichzeitig grenzt es an den iberischen Nachbarn Portugal, mit dem es sich die längste, ununterbrochene Grenze in der EU teilt, insgesamt 754 Meilen. Madrid ist die Hauptstadt und etwa 46 Millionen Menschen leben in Spanien. Das Land trat 1986 der EU bei und ist Mitglied der Eurozone. Zum spanischen Hoheitsgebiet zählen, vor der Küste, die Balearen-Inseln Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera im Mittelmeer. Weiterhin zählen die 13 Inseln dazu, welche die Kanarischen Inseln bilden. Zu den größten gehören Teneriffa, Fuerteventura, Lanzarote und Gran Canaria.
Das Festland Spaniens und die Inseln werden von mehreren Fährverbindungen bedient. Fähren von Großbritannien nach Nordspanien werden von Brittany Ferries angeboten, die zwischen Portsmouth, Bilbao und Santander sowie Plymouth und Santander fahren. LD Lines bietet eine Verbindung von Poole (UK) nach Santander und Gijon an. Weiterhin gibt es im Programm dieses Anbieters Routen zwischen Gijon und Rosslare (Irland), und Saint-Nazare in Frankreich. Grimaldi Lines bietet Überfahrten zwischen Spanien, Italien und Sardinien an. Die spanische Fährgesellschaft Balearia und Acciona Trasmediterranea offeriert Fährverbindungen zwischen dem spanischen Festland und den Balearen, den Kanarischen Inseln sowie der Nordküste Afrikas.
Für Kurierdienste und Fahrer von Lieferwagen, LKWs und Trucks gibt es eine Reihe an Anforderungen, die während Fahrten in Spanien erfüllt werden müssen. Grüne Versicherungskarte, Original Fahrzeugpapiere oder vorhandene Miet- oder Leasing-Papiere, MOT/Test Zertifikate und Nationalitätsplakette müssen mitgeführt werden. Auch Aufkleber mit der jeweils zugelassenen Höchstgeschwindigkeit müssen am Heck angebracht werden. Versicherungskautionen gehören nicht mehr zur üblichen Praxis und seitens Ihrer Versicherungsgesellschaft sollte eine Rund-um-die-Uhr Hotline angeboten werden. Staatliche Konzessionen werden nicht benötigt, da Spanien Mitglied der EU ist. Dennoch sollten Sie eine Autorisierung Ihrer Firma (International Operators Licence) dabei haben.
Eine Reihe von Straßen unterliegen Mautgebühren, die sich nach der jeweiligen Achsenanzahl des Fahrzeuges richten. Mehr Informationen zu den Mautstraßen und die jeweiligen Preislisten für A2, A7, A17 und A19 können Sie hier erhalten:
Asociacion de Sociedades Espannnolas Concesionarias de Autopistas, Tuneles, Puentes y Vias de Peaje – Aseta
Estebanez Calderon 33B 2820 Madrid Spanien Tel.: 00 91 571 6258/59/60 aseta@aseta.es www.aseta.es
Alle Fahrzeuge, die durch Spanien fahren, dürfen lediglich 4 Meter hoch und 2,55 Meter lang sein (2,6 Meter Länge sind bei Kühlwagen erlaubt). Im Bereich der Längenbeschränkung gelten bei Fahrzeugen mit starren Achsen 12 Meter als Höchstmaß. Gelenkfahrzeuge dürfen 16,5 Meter und Lastzüge 18,75 Meter lang sein. Fahrzeuge mit zwei starren Achsen sind auf 18 Tonnen beschränkt, 3-Achser auf 25 Tonnen. Sollte die Antriebsachse über ein Zwillingsrad mit Luftfederung verfügen, erweitert sich das Gesamtgewicht auf 26 und 31 Tonnen. Gelenkfahrzeuge mit drei Achsen dürfen ein Maximalgewicht von 28 Tonnen, bei vier Achsen von 36 Tonnen aufweisen. Handelt es sich um eine Antriebsachse, die über ein Zwillingsrad mit Luftfederung verfügt, sind 38 Tonnen erlaubt. 5/6-Achser dürfen maximal 40 Tonnen wiegen. Lastzüge unterliegen den gleichen Beschränkungen wie Gelenkfahrzeuge mit 4 oder 5, beziehungsweise 6 Achsen.
Alle Fahrzeuge, welche diese Maße überschreiten, bedürfen einer Sondererlaubnis von dieser Stelle:
Ministerio de Transportes Turismo y Communicaciones
Direccion General de Transportes Terrestes Seccion de Autorizaciones Especiales de Circulacion Plaza de San Juan de la Cruz 28003 Madrid Spanien Tel.: 00 34 91 597 7714
Fahrzeuge, die eine Ladung über drei Meter Breite transportieren möchten, brauchen ebenfalls eine Sondergenehmigung von oben genannter Stelle und eine entsprechende Eskorte.
Der Transport von Fracht über 7,5 Tonnen ist zu bestimmten Zeiten in Spanien nicht erlaubt. Dies trifft an Sonn- und Feiertagen zu: 1. Januar, 6. und 7. Januar, Gründonnerstag und Karfreitag, 1. Mai, 15. August, Nationalfeiertag am 12. Oktober, Allerheiligen 1. November und 6., 8. und 25. Dezember. Fahrzeuge, die verderbliche Waren an Bord haben, sind von dieser Regelung ausgenommen. Spanien nimmt am ADR Agreement teil, was den Transport von Gefahrengut regelt. Der Transport solcher Ladung ist generell nicht an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 8 und 24 Uhr erlaubt. Gleiches gilt für den Vorabend von gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 13 bis 24 Uhr. Kurierdienste, Lieferwagenfahrer und Fahrer von LKWs und Trucks sollten sich mit den Verkehrsregeln und Bestimmungen in Spanien vertraut machen. Es kann beispielsweise in einigen Regionen noch weitere Fahrverbote während Ferienzeiten geben. Verstöße gegen diese Fahrverbote können teuer werden. Gleiches gilt auch für Verstöße gegen allgemeine Transportbestimmungen. Diese Gebühren müssen sofort gezahlt werden und sollten nicht als endgültige Strafe verstanden werden. Diese wird erst bei einer gerichtlichen Anhörung zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Kurierdienste, Fahrer von Lieferwagen, Trucks und LKWs sollten folgende Sachen mitführen, wenn Sie in Spanien unterwegs sind: Zwei Warnwesten mit jeweils zwei reflektierenden Streifen, ein Warndreieck, Umformer für Scheinwerfer, Lampenersatzkasten, Erste-Hilfe Kasten, Ersatzbrille oder Kontaktlinsen, falls dies benötigt wird. Sollte das Fahrzeug mehr als 20.000 Gesamtgewicht aufweisen, sollte ein Feuerlöschgerät mit einem Fassungsvermögen von 9 kg (Trockenpulver) mitgeführt werden. Während des Tankens von Treibstoff sollten Fahrer jegliche elektronische Geräte, wie Radio oder Mobiltelefone, ausgeschaltet lassen. Es ist nicht erlaubt, entgegen des Verkehrsstroms zu parken.
Geschwindigkeitsbegrenzungen hängen mit der jeweiligen Straße und der Größe des Fahrzeuges zusammen. Kurierdienste und Fahrer von Lieferwagen unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen nicht mehr als 120 km/h auf Autobahnen, 90-100 km/h auf öffentlichen Straßen und Schnellstraßen sowie 50 km/h in Städten und geschlossenen Ortschaften fahren. LKWs und Gelenkfahrzeuge dürfen 50 km/h in Städten, 70/80 km/h auf Zubringern und Schnellstraßen sowie 90 km/h auf Autobahnen fahren. Für Lastzügen gilt weiterhin ein Tempolimit von 80 km/h auf Autobahnen. Zu Zeiten schlechter Sichtverhältnisse liegt die erlaubte Geschwindigkeit auf allen Straßen bei 50 km/h. Sollten Sie Gefahrengut transportieren, werden alle Tempolimits um weitere 10 km/h gesenkt.
Bei Notfällen können Sie 112 wählen, um Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr zu erreichen. Unter 062 erreichen Sie die Guarda Civil.
Reisende in Spanien sollten, aufgrund des hohen Terror-Risikos, besonders wachsam sein. Es gibt Falsche Polizeibeamten, Highway Piraten und blinde Passagiere, die von Afrika kommen, sind keine Seltenheit. Sie sollten bei Personen vorsichtig sein, die Sie auf Defekte an Ihrem Fahrzeug aufmerksam machen. Wenn Sie angehalten werden und nicht sicher sind, ob es sich tatsächlich um Beamte der Guarda Civil handelt, halten Sie die Fahrzeugtüren verschlossen und rufen Sie 112 oder 062 an. Dort können Sie eine Verifizierung des Fahrzeuges erhalten, welches Sie angehalten hat.
Weitere Tipps und Hinweise finden Sie bei folgenden Stellen:
Spanish Ministry of Transport www.fomento.es Spanish Roads Authority www.dgt.es Spanish Hauliers Association, E-Mail: astic@astic.es