Das Europäische Land von Spanien teilt seinen Grenzen mit Frankreich, Gibraltar und der Fürstentum von Andorra sowie auch sein Iberische Halbinsel Nachbar, Portugal. Zuzüglich teilen sie auch die längste ununterbrochenen Grenze innerhalb der EU, mit eine gemessene lange von 754 Meilen (etwa 1213.45km).
Über Spanien
Mit eine Bevölkerungszahl von etwa 46 Millionen Menschen und Madrid als seine Hauptstadt, hat Spanien die EU in 1986 Beigetreten, und ist auch zuzüglich ein Mitglied der Eurozone. In dem Mittelmeer gehören die Küstenregionen die Balearen Inseln, Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera sowie auch die 13 Inseln der Kanarischen Inseln. Die vier Größten davon sind Tenerife, Fuerteventura, Lanzarote und Gran Canaria.
Eine Fähre nach Spanien buchen
Es gibt zahlreiche Fährgesellschaften die Fährverbindungen für Festland Spanien sowie Ihre Gemeinschaften anbieten. Von der UK nach der Nördlichen teil von Spanien gibt es Verbindungen die von Brittany Ferries angeboten sind, die von Portsmouth fahren nach Bilbao und Santander. Es gibt auch eine Strecke zwischen Plymouth und Santander. Von Poole, UK aus bietet DFDS LD Lines eine Verbindung nach Santander und Gijon, zusätzlich auch zu Verbindungen zwischen Gijon und Rosslare in Ireland und Saint-Nazaire in Frankreich. Zusätzlich hierzu bieten Grimaldi Lines auch Verbindungen zwischen Spanien und Italien sowie auch der Insel von Sardinien. Der Spanische Fährgesellschaft Balearia und Acciona Transmediterranea bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten zwischen Festland Spanien und die Balearen, Kanarien und die Nord Küste von Afrika.
Informationen für Fahrer
Bei Fahrzeugen gibt es mehrere Vorschriften die man einhalten muss während der Fahrt in Spanien, bezüglich für Kuriere, Betreiber von Transporter, Lkw und Sattelzug Fahrer. Grüne Versicherungskarte, Originelle Fahrzeug Registrierungsdokumente oder entsprechenden Verleih/Leasingverträge, TÜV-Zertifikat müssen im Fahrzeug dabei sein, sowie auch Nationalität Aufkleber und drehzahlvariabel Aufkleber müssen am Fahrzeugheck angezeigt werden. Ein 24/7 Notruf Nummer von Ihren Versicherungsanbietern ist auch erforderlich falls es ein Unfall gibt. Da sich Spanien einen Mitglied der EU ist sind Genehmigungen nicht erforderlich, jedoch muss ein Beglaubigte Kopie der Gemeinschaftsgenehmigung der Gesellschaft (oder internationale Betreiber Lizenz) im Fahrzeug zur jederzeit mitgetragen sein.
Viele Straßen überall im Land in Spanien sind gebührenpflichtig, und werden nach den Achsen zahl eines Fahrzeugs berechnet. Mehrere Informationen über Straßengebühren, und Sonderangebote für die A2, A7, A17 und A19 ist erhältlich unter:
Asociacion de Sociedades Espannnolas Concesionarias de Autopistas,
Tuneles,
Puentes y Vias de Peaje – ASETA
Estebanez Calderon 33B
28020 Madrid
SPAIN
Tel: 00 91 571 6258/59/60
Email:aseta@aseta.es
Web: www.aseta.es
Für alle Fahrzeuge die in Spanien fahren gelten die folgenden Beschränkungen: höhe nicht großer als 4.0m, und 2.55m breite (2.6m für Kühlfahrzeuge). Bei länge Einschränkungen gelten die folgende Richtlinien: Lkws dürfen nicht länger als 12m sein, Sattelzüge 16.5m und Lastzüge 18.75m Gewichtsbeschränkungen sind je nach wie viele Achsen auf der Fahrzeug sind. Bei Lkws mit 2 Achsen sind auf 18tonnen beschränkt, und 3 Achsen auf 25tonnen. Sollte die Antriebsachse mit pneumatischer Federung zweirädig sein, so erhöhte sich diese Grenzen auf 16tonnen bzw. 31tonnen. Sattelzüge mit 3 Achsen haben eine obere Gewichtsgrenze von 28tonnen, bei 4 Achsen 36tonnen (38tonnen, wenn die Antriebsachse zweiläufig mit Luftfederung gelagert ist) und 5/6 Achsen 40tonnen. Lastzüge müssen dieselben Gewichtsbeschränkungen wie Sattelzüge bei 4 Achsen und 5/6 Achsen einhalten.
Für Fahrzeuge, die außerhalb dieser Dimensionen sind müssen Sondergenehmigungen von die addresse unten erhalten sein:
Ministerio de Transportes Turismo y Communicaciones
Direccion General de Transportes Terrestres
Seccion de Autorizaciones Especiales de Circulacion
Plaza de San Juan de la Cruz
28003
Madrid
SPAIN
Tel: 00 34 91 597 7714
Für Fahrzeuge die eine Ladung über 3m Breite haben, werden zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein, von die oben angegebene Adresse sowie auch Begleitung und Bewegung Erlaubnis.
Bewegung der Frachtgutbeschränkungen
Der Bewegung von Fracht Ladungen in Fahrzeugen über 7,5tonne ist beschränkt überall in Spanien auf vielen Straßen bei Sonntags und Feiertagen 1er Januar, 6er und 7er Januar. Montag, Donnerstag und Karfreitag, 1er Mai Tag der Arbeit, 15er August Mariä Himmelfahrt, Nationaltag am 12er Oktober, Alle Heiligen Tag 1er November und der 6er, 8er und 25er Dezember. Fahrzeuge die verderbliche Güter Transportieren sind von dieser Beschränkungen befreit. Spanien ist ein Mitglied der ADR-Abkommens für die Beförderung gefährlicher Güter, und es ist darauf hinzuweisen, das der Bewegung von Gefahrguter nicht zulässig ist am Sonntags, Feiertage zwischen 08:00 - 24:00 sowie auch zwischen 13:00 - 24:00 am Vorabend von ein Feiertag.
Kenntnis mit Spanischen Fahrbeschränkungen ist erforderlich für alle Kuriere, Transporter Betreiber, Lkw und Sattelzug Fahrer da zusätzlich zu den normalen Feiertagen gibt es 22 zusätzliche tagen in der Kalender Jahr die durch verschiedenen Regional Feiertagen betroffen werden. Es gibt auch zu diesen tagen Bewegungs Einschränkungen. Geldstrafen für Nichteinhaltung können extrem teuer sein, ebenso wie allgemeine Verstöße gegen die Transportvorschriften. Dies können von €91EUR für die Verwendung von Handys ohne Freisprechanlage während der fahrt bis zu €300EUR bei die angeforderten Unterlagen nicht vorgelegt werden und weiter bis zu €4600 für Fahrtenschreiber Verstöße. Diese Geldstrafen sind auf dem Ort Geldstrafen und können nicht immer die endgültigen Beträge sein, da dies bei einer späteren Gerichtsverhandlung bestimmt wird.
Kuriere, Transporter Betreiber, Lkw und Sattelzug Fahrer müssen auch beachten das Sie folgendes dabei haben während der Fahrt in Spanien: Zwei reflektierende Jacken, die zwei reflektierende Streifen, ein Warndreieck, Scheinwerfer-Konverter, Ersatzglühbirnen, Erste-Hilfe-kasten, Ersatzpaar Brille oder Kontaktlinsen, wenn zutreffend und wenn das Fahrzeug über 20000gvw ist zwei 9kg Trockenpulver Feuerlöscher. Während des Auftankens sollten Fahrer gewährleisten das nicht nur der Motor sondern alle Elektrischer Geräte ausgeschaltet sein sind, inklusiv Radios und Handys. Es ist genauso verboten gegenüber dem entgegenkommenden Verkehr zu parken.
Geschwindigkeitsbegrenzungen in Spanien werden je nach der Stand der Straße sowie auch der Größe des Fahrzeugs abhängig sein. Kuriere und Transporter Fahrer unter 3.5tonnen gwg müssen nicht 120km/h auf Autobahnen überschreiten, 90-100km/h auf offenen Straßen und Schnellstraßen und 50km/h in innere Städten und bebaute Gebiete. LKws und Sattelzüge sind auf 50/h in Städten begrenzt, 70/80 km/h auf Hauptverkehrsstraßen und 90km/h bei Autobahnen. Lastzüge sind weiter Beschränkt auf Autobahnen bis eine maximale Geschwindigkeit von 80km/h. Bei schlechte Sichtverhältnisse aufgrund Nebel oder regen, dann ist ein maximale Geschwindigkeit von 50km/h erlaubt. Bei dem Transport von Gefahrguter ist dies weiter reduziert durch 10km/h.
Bei Unfalle wählen Sie 112 für die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst, für die Guarda Civil wählen Sie 062.
Reisende in Spanien sind aufgefordert, extra wachsam zu sein aufgrund der terroristischen Bedrohung, gefälschte Polizeibeamte, Autobahn Piraten und versteckte Passagiere aus Afrika die Passage suchten. Es ist empfehlenswert, vorsichtig zu sein wenn es jemanden der Hinweis auf Fahrzeug defekte gibt. Wenn Sie gestoppt werden und sind im Zweifel der Legitimität einer Polizist der Guarda Civil, halten Sie Ihre Fahrzeugtüren gesperrt und rufen Sie 062 oder 112 und fordern Sie einer Überprüfung der Identifizierung des Fahrzeugs den Sie aufgehalten hat.
Für weiterer informationen hierzu sowie Beratung sind vielleicht die folgenden Links nützlich:
Spanisch Verkehrsministerium - www.fomento.es
Spanische Straßenbehörde - www.dgt.es
Spanische Spediteure Vereinigung – astic@astic.es