Regulierungen für Frachtunternehmen, Kuriere, Transportfirmen, Truck-, LKW-, und Van-Fahrer, die bei Fahrten zu den Kanalinseln und zur Isle of Man beachtet werden sollten
Die Kanalinseln und die Isle of Man sind britischer Kronbesitz. Die beiden Hauptinseln sind Jersey und Guernsey, wobei die Kanalinseln vor der Küste der Normandie liegen. Die beiden Hauptvogteien werden getrennt voneinander verwaltet und dies von der jeweiligen Hauptstadt aus, St. Helier (Jersey) und St. Peter Port (Guernsey). Beide Inseln sind unabhängig und haben ihren eigenen Gesetze, Wahlen und Vertretungsorgane. Das ganze Archipel erstreckt sich auf insgesamt 75 Quadratmeilen und weist eine Bevölkerungszahl von etwa 165.000 Menschen auf.
Die Isle of Man, mit ihrer Hauptstadt Douglas, liegt in der Irischen See und verwaltet sich ebenfalls selber. Allerdings unterstehen die ausländischen Beziehungen und die Verteidigung immer noch der britischen Regierung. Die Insel umfasst 221 Quadratmeilen und rund 85.000 Menschen leben auf der Isle of Man. Bekannt geworden ist die Insel unter anderem für den jährlichen Motorsport-Event TT.
Alle drei britischen Kronbesitzungen sind an Fährservices zum Festland gebunden. Die Isle of Man wird von der Gesellschaft Isle of Man Steam Packet Company bedient, welche damit wirbt, die älteste, aktive Passagierschiffsgesellschaft der Welt zu sein. Sitz ist in Douglas, von wo aus Fähren nach Heysham und Liverpool (England), Belfast (Nordirland) und Dublin (Irland) starten. Fähren von Liverpool, Belfast und Dublin sind Schnellfähren und eignen sich nicht für alle Arten von Nutzfahrzeugen.
Fährverbindungen zu den Kanalinseln werden von Condor Ferries angeboten und starten von Poole, Portsmouth und Weymouth in Großbritannien sowie von St. Malo in Frankreich. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die Poole- und Weymouth-Routen ausschließlich von Katamaranen. Daher eignen sich diese Verbindungen nicht für Trucks und LKWs. Kurierdienste und Van-Fahrer, deren Fahrzeuge maximal 3,1 Meter hoch, 6,5 Meter lang und 3,5 Tonnen schwer sind, können den Service in Anspruch nehmen.
Jersey, Guernsey und die Isle of Man geben alle ihre eigene Währung aus, ähnlich wie dies Schottland und Nordirland machen. Die Währung wird gleichberechtigt mit GBP Sterling gehandelt, was Handel und Umtausch angeht. Pfund Sterling wird auf allen drei allen Inseln gebraucht und akzeptiert. Diese Noten sind kein gesetzliches Zahlungsmittel, stellen aber eine legale Währung da. Aus diesem Grund müssen selber entscheiden, ob sie dies annehmen möchten oder nicht. Es ist daher ratsam, solche Währungen während des Aufenthaltes auf den Inseln umzutauschen.
Kuriere, Van- und Truck-Fahrer sollten bei der Ankunft auf Jersey einen vollständig ausgefüllten Frachtbrief mit sich führen, auf dem die exakte Fracht ausgezeichnet ist. Eine generelle Umsatzsteuer, G. S. T., muss bei der Ankunft bezahlt werden, wobei etwa 8,60 Pfund pro Tonne anfallen.
Kuriere, Fahrer von Lieferwagen, LKWs oder Trucks sollten in jedem Fall beachten, dass die Beschränkungen hinsichtlich Gewicht und Ausmaße strenger sind als im Rest von Großbritannien. In Guernsey gibt es eine Beschränkung der Breite auf 2,31 Meter. Eine Beschränkung in der Höhe gibt es nicht, allerdings sollten Fahrzeuge eine Gesamthöhe von 3,65 Meter nicht überschreiten. Fahrzeuge mit starrer Achse sind auf eine Länge von 9,45 Metern beschränkt und Gelenkfahrzeuge sollten 10,67 Meter nicht überschreiten. Im Bereich der Gewichtsregulationen gilt, dass zwei-achsige Kraftfahrzeuge eine Obergrenze von 18 Tonnen nicht überschreiten dürfen. Bei drei-achsigen Fahrzeugen gelten 24 Tonnen und bei vier-achsigen Fahrzeugen 28 Tonnen als Obergrenze, wobei ein Maximum von 9 Tonnen auf jeder Achse liegen sollte. Auf Jersey gibt es leichte Abweichungen, wie etwa eine niedrigere Breite von 2,3 Metern. Gewichtsbeschränkungen sind auf Guernsey gleich. Die Länge dagegen ist beschränkt auf 11 Meter (Gelenkfahrzeuge), 9,3 Meter für Fahrzeuge mit starrer Achse und 6,7 Meter für LKW-Anhänger. Das Gewicht darf im Allgemeinen 32 Tonnen nicht überschreiten, mit einer Einzellast pro Achse von 10,5 Tonnen.
Alles, was über die oben genannten Beschränkungen und Regulierungen hinausgeht, bedarf einer gesonderten Erlaubnis, die von folgenden Stellen erteilt wird:
The Traffic Services Officer
States of Guernsey Enviornment Department
PO Box 145
Bulwer Avenue
St. Sampsons
GUERNSEY
GY1 3HY
Tel: 01481 243400
www.gov.gg
Eine P30-Erlaubnis (gebührenpflichtig) kann auf Jersey hier beantragt werden:
Inspector of Motor Traffic
Driver and Vehicle Standards Department
La Route de Veulle
La Colette
St. Helier
JERSEY
JE1 3UE
Tel.: 01534 448600
www.dvs.gov.je
Fahrzeuge in unbeladenem Zustand, die über 2 Tonnen wiegen, dürfen nur 25 mph auf allen Straßen fahren. Diese Tempolimit gilt in Städten für alle Fahrzeuge und außerhalb darf bis zu 35 mph gefahren werden. Auf Jersey gibt es insgesamt vier Geschwindigkeitszonen: 40, 30, 20 und 15 mph. Fahrer von Lieferwagen, LKWs und Trucks, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, dürfen in einer 40-er Zone lediglich 30 mph fahren. Außerdem gilt es zu beachten, dass Mobiltelefone generell nicht am Steuer erlaubt sind. Das öffentliche Straßennetz der Isle of Man unterliegt der Motor Vehicles Regulations von 1979. Auf einer Vielzahl von Straßen gelten Gewichtsbeschränkungen. Falls die Belastung einer Achse das Gesamtgewicht von 10,17 Tonnen überschreiten sollte, so muss eine Sondererlaubnis hier beantragt werden:
Isle of Man Department of Infrastructure
Sea Terminal
Douglas Isle of Man
IM1 2RF
Tel.: 01534 448600
E-Mail: driversandvehicles@gov.im
Auf der Isle of Man gelten andere maximal erlaubte Ausmaße. Die Breite ist beschränkt auf 2,55 Meter (2,3 Meter bei Lastzügen), die Höhe auf 4,75 Meter, die Länge auf 16,5 Meter bei Gelenkfahrzeugen, 18,75 Meter für Lastzüge und 12 Meter für Fahrzeuge mit starrer Achse. Es gibt auch eine Beschränkung für das Gewicht auf den Achsen: 17 Tonnen für Zwei-Achser, 25 Tonnen für Drei-Achser und 31 Tonnen bei vier und mehr Achsen. Als Gesamtgewicht für Gelenkfahrzeuge (4 oder mehr Achsen) gelten 32,520 Tonnen. Auf einigen Straßen können Fahrzeuge mit fünf oder mehr Achsen bis zu 38 Tonnen wiegen und bei 6-Achsern, die über luftgefederte Achsen und ABS verfügen gilt ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen. Die Größe des Fahrzeuges bestimmt auch das jeweils geltende Geschwindigkeitslimit. Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen dürfen nur 60 mph fahren, während Fahrzeuge, die zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen wiegen, bis zu 50 mph fahren dürfen. Für Fahrzeuge, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen, gilt ein Tempolimit von 40 mph. Falls eine geringere Beschränkung angegeben ist, gilt natürlich diese. Kuriere, Fahrer von Lieferwagen, LKWs und Trucks sollten darauf achten, einen Hinweis über die jeweils erlaubte Geschwindigkeit in der Fahrerkabine haben. Die Gesetzgebung im Bereich von Lenkzeiten und Fahrtenschreiber gilt ebenfalls.